Ich verfolge die Debatte gerade sehr genau. Es wird immer das Wort „Gleichstellung“ und „sexuelle Orientierung“ benutzt. Wenn man das aber nun ernst nimmt. Also der Staat darf nicht auf die Sexuelle Orientierung bei der Förderung von Partnerschaften achten, dann muss er auch die Polygamie legalisieren. Sonst ist das alles zu geschwafel, weil keiner den Mumm hat, auch politisch unkorrekte Meinungen zu vertreten.
Auch wenn man sich die Urteile vom Bundesverfassungsgerichtes ansieht, taucht immer die sexuelle Orientierung auf. Und das der Staat eingetragene Lebenspartner nicht schlechter stellen darf als Ehegatten. Warum darf man dann aber nicht auch mehrere Partner haben. Ich zitiere:
Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten familien- und erbrechtlich
gleichgestellt sowie persönlich und wirtschaftlich in gleicher Weise in
einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft
miteinander verbunden.
(https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-062)
Es geht also um die auf Dauer angelegt, rechtlich verfestigte Partnerschaft. Auf Dauer angelegt, kann nur jeder für sich Entscheiden, ist aber zu vermuten, wenn jemand heiraten will. Rechtlich verfestigt, wird halt verwehrt. Wenn jemand zwei Partner hat und diese drei das auch zusammen leben wollen, dürften sie das ja rechtlich nicht verfestigen.
Ich finde es schon absurd, wenn der Staat gleichgeschlechtliche Partner fördern will. Die ja keine Kinder in die Welt setzen dürfen, aber Polygamie verbietet er. Die vielleicht sehr viel stabilere Beziehungen ermöglichen könnte.
Meiner Meinung nach, sollte der Staat es den Menschen frei stellen, mit wem sie sich verheiraten. Förderung ist aber an Kinder gebunden. Im Steuerrecht könnte man das auch so verankern: Wird ein Kind geboren, erhält man einen Kinderfreibetrag rückwirkend für die letzten 3 Jahre, bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Durch die rückwirkende Steuerermäßigung, erhält das Paar sozusagen eine Geburtenprämie, oder Begrüßungsgeld für das Kind. Die Bürokratie sollte nicht übermäßig groß sein, da die Steuerlast ja schon mal ermittelt wurde.
Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten familien- und erbrechtlich gleichgestellt sowie persönlich und wirtschaftlich in gleicher Weise in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft miteinander verbunden. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-062)