Grundrechte der Erde

Die Grundrechte der Erde

Unser Heimatplanet ist ein lebender Organismus – kein Nutzungsobjkt für Machtansprüche, Raubbau oder Bodenspekulation.

Er ist kein ‚Hoheitsgebiet‘ irgendeiner Nation, sondern höchstens das der kreativen Kraft, die ihn geschaffen hat, gleich ob Mensch sich diese Kraft als Gott, als Schöpfungsidee oder das sinnvolle Zusammenwirken von Naturgesetzen vorstellt.

Die Erde steht im Zusammenhang des gesamten Universums und unterliegt kosmischen Gesetzen, die wir, ihre winzigen Bewohner, zu erkennen und zu beachten haben, wenn wir überleben wollen.

Wir haben der Erde alle Rechte zuzuerkennen, die wir Menschen uns zugestehen und als Menschenrechte deklariert haben.enn wir überleben wollen.

Wir haben der Erde alle Rechte zuzuerkennen, die wir Menschen uns zugestehen und als Menschenrechte deklariert haben.

  • Artikel 1
  • Die Würde der Erde ist unantastbar.

  • Artikel 2
  • Die Erde hat das Recht auf Leben und Schutz ihrer Gesundheit.

  • Artikel 3
  • Jede Form von Ausbeutung, Leibeigenschaft und Erniedrigung ist verboten; sie darf nicht verschachert, geschändet, mißbraucht werden.

  • Artikel 4
  • Die Erde darf nicht mit Giftstoffen gefoltert, mit Abgasen und Abfällen verseucht, mit Waffen, Viren und Giftgasen mißhandelt oder mit Atommüll und Atomexplosionen vergewaltigt werden.

    Ihre Atmosphäre ist schützenswert wie die Privatspäre des Menschen.

  • Artikel 5
  • Alles, was wir Menschen als unser Eigentum proklamiern, stammt von der Erde und gehört eigentlich ihr, von korn und Holz und Heilmiiteln bis zum Erz für Motoren und Geld. Wir haben das Leihgut wohlbehalten (bzw. als Humus) zurueckzugeben, nicht als Giftmüll oder radioaktiven Abfall.

  • Artikel 6
  • Die Rechte der Erde sollen als wesentlicher Bestandteil in Völkerrecht und Grundgesetze eingehen.

    Angriffe und Eingriffe gegen Gesundheit der Erde sind als ‚Erdverbrechen‘ bewußtzumachen.

    Die Todesstrafe gegen Bäume, Gewässer, Arten, Kinder und künftige Generationen ist abzuschaffen.

  • Artikel 7
  • Das Recht auf Schutz der Erde als Grundlage des Lebens umfaßt die Aufgabe der Erdheilung.

    Wir Menschen müssen uns von Räubern und Parasiten des Planten zu PLantengärtnern und -pflegern verändern.

  • Artikel 8
  • Dazu ist das Zusammenwirken aller verantwortungsbewußten Kräfte der Erdbevölkerung notwendig, um Pläne für einen neuen – schonenden und heilenden – Umgang mit der Erde zu schaffen und durchzusetzen, konkret, phantasievoll und realisierbar.

    Die Erfahrungen, das alte Wissen und die Bedürfnisse der sogenannten Naturvölker sind dabei besonders zu berücksichtigen.

  • Artikel 9
  • Verantwortlich im Sinne der Rechte der Erde ist jeder Mensch.

    Die Politiker werden in die Pflicht genommen, die offizielle Absegnung der Erdzerstörung zu stoppen, die Verursacher der Umweltverseuchung zur Verantwortung zu ziehen und die Politik des Raubbaus zu ersetzen durch neue Konzepte schonender Nutzung.

    Sie sind den Kindern als Erd-Erben unmittelbar verantwortlich.

  • Artikel 10
  • Diese Grundrechte der Erde treten in Kraft, indem wir alle als Erdenbürger sie praktizieren.

    Jede/r von uns hat bei jeder Handlung zu bedenken, wie sie sich auf die Erde auswirkt: ob wir sie damit behandeln wie eine Kloake – oder wie unseren Heimatplaneten, der uns ernährt und trägt.

    Das gibt uns die Möglichkeit, die ungeschriebenen un nie vorzuschreibenden inneren Grundgesetze des Danks, der Liebe und der Lebendigkeit wieder in Kraft zu setzen.

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    I accept that my given data and my IP address is sent to a server in the USA only for the purpose of spam prevention through the Akismet program.More information on Akismet and GDPR.